Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Jan Diettrich, EDV-Dienstleistungen, Wiesbrunnenstr. 11, D 73207 Plochingen
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der
zwischen dem Kunden/Lieferanten und der Fa. Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich.
Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsleistung und Preise
Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen stellt dem Kunden die im
Vertrag vereinbarten Leistungen zu den darin vereinbarten Preisen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Nachträgliche
Änderungen des Leistungsumfanges sind nur wirksam, wenn die Jan
Diettrich EDV-Dienstleistungen dieser Änderung schriftlich zustimmt.
§ 3 Auftragserteilung und
Vertragsabschluß
(1) Der Kunde gibt mit der Bestellung ein verbindliches
Angebot ab, die bestellte/n Dienste/Ware geleistet zu bekommen bzw.
erwerben zu wollen. Die Bestellungen soll schriftlich erfolgen. Der
Kunde ist an die Bestellung 14 Tage ab Abgabe der Bestellungserklärung
gebunden.
(2) Die Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen nimmt ein solches Angebot durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung an.
(3) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge,
Testprogramme u.s.w. sind geistiges Eigentum von Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie
zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.
§ 4 Kündigung
(1) Werden Verträge mit einer festen Laufzeit nicht mit einer
Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzet gekündigt,
verlängern sich diese um ein weiteres Jahr.
(2) Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht ein
jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung
erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.
(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
§ 5 Verbotenes Material
(1) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen übt keine Kontrolle
über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden dürfen keinen
illegalen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen,
pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in
sonstiger Weise gegen deutsches, europäisches oder internationales Recht
verstoßenden Inhalt enthalten.
(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen ist berechtigt, bei
einem Verstoß gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten die entsprechenden
Inhalte, auch soweit sie auf Internetseiten hinterlegt sind, sofort ohne
gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde
wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der
Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen Informationen unverzüglich an Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen zu erteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter
und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem
Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte
Personen haftet der Kunde für den eventuellen Missbrauch.
(3) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen prüft die Angaben des
Kunden nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche
Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen nicht gewährleistet, soweit es nicht die
Eigenleistung von Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen betrifft.
(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller
Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien
des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch
den Kunden von Dritten gegen Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen oder den
Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht
werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch
auf Unterlassung gegen Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen erhoben
werden, ist Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen berechtigt, den Zugriff
auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch
zweifelsfrei abgewendet hat.
§ 7 Terminvereinbarung
(1) Telefonisch oder schriftlich vereinbarte Termine sind
verbindlich und begründen eine Auftragsvergabe an Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen
(2) Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn
abgesagt werden.
(3) Nicht rechtzeitig abgesagte Termine begründen ein
Ausfallhonorar in Höhe des jeweiligen Stundensatzes ohne
Anfahrtspauschale.
(4) Nicht abgesagte Termine werden im Rahmen der
vollständigen Berechnung der ersten angefangenen Arbeitsstunde zuzgl.
Anfahrtspauschale berechnet.
§ 8 Gewährleistung allgemein
(1) Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung durch Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB trägt er
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde
Verbraucher, trifft ihn die Beweislast abweichend von Satz 1 nur für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und bei gebrauchten Waren für die
Mangelhafitigkeit der Sache.
§ 9 Gewährleistung bei Kaufverträgen
(1) Abweichend von § 7 Gewährleistung allgemein dieser
Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge die nachfolgenden Absätze.
(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen leistet für Mängel
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
(3) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch zu.
(4) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern Fa. Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht
hat.
(5) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei
gebrauchten Waren ein Jahr, im übrigen zwei Jahre jeweils ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 7).
(6) Ist der Kunde Verbraucher, verlängert sich die Frist des
§ 7 auf zwei Monate.
(7) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl,
ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen ist jedoch berechtigt, die Art
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
§ 10 Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine lokale Sicherung aller
Daten, die Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt
werden, bei sich bereitzuhalten.
(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen übernimmt keine
Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder
Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen übernimmt auch keine Haftung für Schäden aufgrund
technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler,
Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, der Jan Diettrich
EDV-Dienstleistungen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unberührt
bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
(1) Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der
Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen erklären.
(2) Änderungen des Vertrags, Ergänzungen des Vertrags und
Nebenabreden dazu haben schriftlich zu erfolgen.
(3) Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind oder
werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht
berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem
gewolltem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird
als Gerichtsstand Plochingen vereinbart.
(2) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. |