Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Jan Diettrich, EDV-Dienstleistungen,
Wiesbrunnenstr. 11, D 73207 Plochingen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der zwischen dem Kunden/Lieferanten und der Fa. Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 Vertragsleistung und Preise

Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den darin vereinbarten Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges sind nur wirksam, wenn die Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen dieser Änderung schriftlich zustimmt.

 

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsabschluß

(1) Der Kunde gibt mit der Bestellung ein verbindliches Angebot ab, die bestellte/n Dienste/Ware geleistet zu bekommen bzw. erwerben zu wollen. Die Bestellungen soll schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an die Bestellung 14 Tage ab Abgabe der Bestellungserklärung gebunden.

(2) Die Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen nimmt ein solches Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an.

(3) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme u.s.w. sind geistiges Eigentum von Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.

 

§ 4 Kündigung

(1) Werden Verträge mit einer festen Laufzeit nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzet gekündigt, verlängern sich diese um ein weiteres Jahr.

(2) Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 5 Verbotenes Material

(1) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen übt keine Kontrolle über die Inhalte des Kunden aus. Die Dateien des Kunden dürfen keinen illegalen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen, pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen oder in sonstiger Weise gegen deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßenden Inhalt enthalten.

(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten die entsprechenden Inhalte, auch soweit sie auf Internetseiten hinterlegt sind, sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

 

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich an Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen zu erteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für den eventuellen Missbrauch.

(3) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen prüft die Angaben des Kunden nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter wird von Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen betrifft.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung der Dateien des Kunden oder durch die Nutzung des Servers oder der Software durch den Kunden von Dritten gegen Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen oder den Netzbetreiber, an dem der Server angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen erhoben werden, ist Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.

 

§ 7 Terminvereinbarung

(1) Telefonisch oder schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich und begründen eine Auftragsvergabe an Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen

(2) Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden.

(3) Nicht rechtzeitig abgesagte Termine begründen ein Ausfallhonorar in Höhe des
jeweiligen Stundensatzes ohne Anfahrtspauschale.

(4) Nicht abgesagte Termine werden im Rahmen der vollständigen Berechnung der ersten angefangenen Arbeitsstunde zuzgl. Anfahrtspauschale berechnet.

 

§ 8 Gewährleistung allgemein

(1) Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung durch Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB trägt er die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Verbraucher, trifft ihn die Beweislast abweichend von Satz 1 nur für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und bei gebrauchten Waren für die Mangelhafitigkeit der Sache.

 

 § 9 Gewährleistung bei Kaufverträgen

(1) Abweichend von § 7 Gewährleistung allgemein dieser Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge die nachfolgenden Absätze.

(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch zu.

(4) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern Fa. Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht hat.

(5) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren ein Jahr, im übrigen zwei Jahre jeweils ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 7).

(6) Ist der Kunde Verbraucher, verlängert sich die Frist des § 7 auf zwei Monate.

(7) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

§ 10 Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine lokale Sicherung aller Daten, die Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, bei sich bereitzuhalten.

(2) Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien im Internet entstehen. Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen übernimmt auch keine Haftung für Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, der Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Jan Diettrich EDV-Dienstleistungen zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Unberührt bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

(1) Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

(2) Änderungen des Vertrags, Ergänzungen des Vertrags und Nebenabreden dazu haben schriftlich zu erfolgen.

(3) Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

 

§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Plochingen vereinbart.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.